Klare Regeln für Aystettens Hundehalter
Die Beschwerden über Vierbeiner nahmen zu. Nun gilt eine Leinenpflicht
Für Aystettens Hundehalter gibt es nun eine rechtliche Regelung, wie sie mit ihren Vierbeinern in der Öffentlichkeit umzugehen haben: Der Gemeinderat Aystetten stimmte auf seiner jüngsten Sitzung unisono der „Verordnung über das Halten von Hunden im Gemeindegebiet“ zu. Es handelt sich um die erste Satzung zur Hundehaltung, die es in der Gemeinde gibt. Wie Bürgermeister Peter Wendel auf Rückfrage berichtete, liegt die Satzung in den kommenden Wochen in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.
Sie soll ab 1. Januar gelten. Die Gemeinde habe sich zu der Verordnung entschlossen, weil es in Aystetten immer wieder Beschwerden über Hunde oder deren Halter gegeben hatte, so Peter Wendel. Die Satzung regelt unter anderem die Anleinpflicht für bestimmte Hunderassen, nächtliche Störung oder die Konsequenzen bei Verunreinigung öffentlicher Wege und Straßen durch Hunde.
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