Stadt Neusäß streitet wegen einer Betriebsleiterwohnung
Plus Politik und Verwaltung wollen verhindern, dass Wohnen in Neusäß auch in Gewerbegebieten möglich wird. Ein Fall landet vor Gericht.
Dieses Thema beschäftigt die Neusässer Gremien regelmäßig: Wann soll es einer Firma erlaubt sein, auf ihrem Gelände eine Betriebsleiterwohnung zu unterhalten? Für den Bauausschuss ist klar: in so wenigen Fällen wie möglich. Hintergrund ist, dass Politik und Verwaltung verhindern wollen, dass Wohnen auch in Gewerbegebieten möglich wird, wo das nicht nötig ist.
Zum wiederholten Mal hat sich der Ausschuss jetzt mit dem Antrag auf eine Betriebsleiterwohnung beim Neubau von zwei Gewerbehallen und einem Bürogebäude am Trentiner Ring befasst. Die Begründung, der geplante Hausmeisterservice mache die Betriebsleiterwohnung nötig, wollte der Ausschuss nicht gelten lassen. Das Landratsamt sieht das jedoch anders. Zum Vergleich legte das Amt der Stadt Neusäß ähnliche Fälle in eben jenem Gewerbegebiet bei.
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