Bauer pflügt teilweise Gemeindeweg um und bekommt viel Ärger
27-Jähriger aus dem Augsburger Land will sich das zurückholen, was seiner Familie gehört. Das bringt ihn vor Gericht, wo es auch um einen Grenzstein geht.
Eine Freiheitsstrafe eingehandelt hat sich ein 27-jähriger Landwirt aus dem Augsburger Land, weil er den Seitenstreifen eines Gemeindewegs umgepflügt hatte – absichtlich, wie sich gestern am Amtsgericht Augsburg herausstellte. Die Grenze verlaufe falsch, behauptete der Mann. Er habe sich nur das zurückgeholt, was seiner Familie gehöre.
Nach der Schilderung des 27-jährigen Angeklagten und seines Vaters sei schon vor Jahren der Grenzstein bei Arbeiten an dem Weg von seiner ursprünglichen Stelle entfernt und nicht mehr korrekt gesetzt worden. Es gebe aber noch andere Grenzsteine, die sich direkt unter dem Weg befinden und beweisen könnten, dass die Grenze anders verlaufe. Und: Der Gemeindeweg sei von Zeit zu Zeit in den Acker der Familie gewandert. Dann wurde er vor einem Jahr saniert und befestigt, was für die Landwirte bedeutete: Sie haben nach ihrer Schilderung 150 Quadratmeter Fläche verloren. Als Beleg führte der 27-Jährige eine Kontrollmessung im Rahmen der EU-Agrarförderung an – bei ihr sei angeblich festgestellt worden, dass die Fläche im Grundkataster 150 Quadratmeter größer ist.
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