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  3. Hirblingen: Befangenheitsantrag im Doppelmord-Prozess abgelehnt - Verteidiger sauer

Hirblingen
24.10.2017

Befangenheitsantrag im Doppelmord-Prozess abgelehnt - Verteidiger sauer

Der Prozess zum Doppelmord von Hirblingen geht weiter.
Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

Der Prozess zum Doppelmord geht weiter. Warum das Gericht die Entscheidung nicht öffentlich in der Verhandlung verkündet hat und der Anwalt sich schon auf eine Revision freut.

Normalerweise ist es in Strafprozessen so, dass nach einem Befangenheitsantrag gegen einen oder mehrere Richter am nächsten Verhandlungstag eine Entscheidung öffentlich verkündet wird. Im Prozess um den Mord an einem lesbischen Paar aus Hirblingen (Kreis Augsburg) ist es anders gelaufen. Wie berichtet, hat Walter Rubach, der Verteidiger des Angeklagten Waldemar N., die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Doch zur Überraschung der Beobachter wurde der Prozess einfach fortgesetzt. Was war passiert?

Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts Augsburg, erklärt: "Der Antrag auf Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wurde außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, deshalb wurde er auch außerhalb der Hauptverhandlung verbeschieden." Die Entscheidung sei den Verteidigern kurz vor Beginn des Prozesses am Dienstagvormittag übergeben worden. Der Ablehnungsantrag des Verteidigers sei abgewiesen worden. "Es ging um eine Äußerung der Vorsitzenden Richterin. Es ist streitig, ob diese Äußerung so gefallen ist", so Pätzel. Öffentlich verkündet wurde der Beschluss nicht. Diese Möglichkeit hätte es laut Pätzel gegeben. Zum Inhalt machte der Landgerichts-Sprecher keine weiteren Angaben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.10.2017

Wenn sich die Richterin so geäußert hat wie im Artikel geschrieben - dann sollte sie das Feld freiwillig räumen. Ich weiß zwar nicht ob das so einfach mglich ist - aber dieser Prozess steht mit ihr unter einem schlechten Zeichen.

24.10.2017

dieser doofe Befangenheitsantrag.Immer nur zum verzögern gibt diesen Antrag,und immer wieder in vielen vielen Verhandlungen kommt dieser Antrag.Peter hat recht.

24.10.2017

Die Anwälte wollen sich doch auch nur wichtig machen, was braucht es noch mehr Beweise, wenn die vorhandenen schon die Tat beweisen, hat da die Richterin was falsches gesagt? Ich meine nein.