Betrüger-WG quer über den Hausflur
Jahrelang hat eine 59-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Augsburg zu viel Stütze kassiert - insgesamt 21 000 Euro. Sie lebte mit einem Rentner zusammen in zwei gegenüberliegenden Wohnungen eines Mietshauses. Der Arge hatten sie dies nicht gemeldet, sonst hätten sie weniger Geld bekommen. Amtsrichter Christian Grimmeisen verurteilte die Frau wegen Betruges zu neun Monaten Haft auf Bewährung, das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt.
"Bedarfsgemeinschaft" heißt eine Familie mit Hartz-IV-Empfängern im Amtsdeutsch. Hätte die Frau der Arge gemeldet, dass sie mit dem Rentner zusammenwohnt, wären ihre Bezüge deutlich nach unten geschraubt worden. Doch so lebte das Paar und ihr Sohn unbehelligt zusammen in zwei Wohnungen. Die Wohnung des Mannes wurde als Schlafzimmer genutzt, die der Frau als Küche und Wohnzimmer.
Eigentlich hatte das Paar das System des getrennten Zusammenlebens schon seit 1997 praktiziert. "Das war aber noch nicht strafbar, die Bedarfsgemeinschaften wurden 2005 eingeführt", erklärte Richter Grimmeisen. Die Hauptvorwürfe der Anklage richteten sich gegen die Frau, ihr 66-Jähriger Partner hatte keinerlei Unterschriften geleistet. Staatsanwalt Dr. Karl Pobuda erklärte, dass ihm vermutlich nur Beihilfe zum Betrug nachgewiesen werden könne, weil er seine Wohnung zur Verfügung gestellt habe.
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