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  3. Biberbach: Bahn frei für Häuslebauer in Biberbach

Biberbach
03.01.2021

Bahn frei für Häuslebauer in Biberbach

Mit einer Reihe von Bauvorhaben befasste sich der Gemeinderat in Biberbach.
Foto: Mathias Wild (Symbolfoto)

Plus Unter welchen Voraussetzungen der Gemeinderat Bauvorhaben in Biberbach befürwortet.

Eine ganze Reihe von potenziellen Bauherren wollten wissen, ob die Gemeinde Biberbach mit ihren Plänen leben kann. Die Antworten fielen in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates unterschiedlich aus.

Ein Hauseigentümer in Affaltern möchte seine Kellerräume künftig gewerblich nutzen. Ein Kontaktlinsenstudio soll einziehen. Das kann es auch, beschloss der Gemeinderat. Die benötigten Parkplätze werden geschaffen.

Ein Einfamilienhaus am Bachmannweg in Biberbach kann so gebaut werden, wie der Bauwerber das möchte. Trotz nachbarlicher Einwendungen sei das Haus in der Baulücke genehmigungsfähig, so der Konsens. Eine Nachverdichtung im Innenraum sei sogar gewünscht.

In der Waldstraße wurde die beantragte Überdachung für die Produktion von Brennholz befürwortet. Allerdings sei aufgrund der Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet auf eine gesicherte Entwässerung zu achten.

Zwei Doppelhaushälften im neuen Baugebiet an der Peter-Dörfler-Straße können trotz einiger Abweichungen von den Bebauungsvorschriften realisiert werden. Im August waren die Pläne abgelehnt worden, nun hatten sich die Bauherren die Anregungen der Gemeinde zur Umplanung zu Herzen genommen.

Affaltern: Im Taubenrain wird umgebaut

In Affaltern im Baugebiet Taubenrain kann ein Einfamilienhaus erweitert werden. So beurteilte der Gemeinderat eine Bauvoranfrage. Das Gebäude ist auch nach dem Umbau nicht zu groß für das Grundstück, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Nachverdichtungen seien gewünscht, doch bei den vorgelegten nötigen Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans sollte es dann auch bleiben. Die reduzierte Variante eines Bauvorhabens im Eleonorenweg im Ortsteil Markt sei vorstellbar. So das Resultat der Diskussion zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses auf dem gut 1000 Quadratmeter großen Grundstück. Alternativ zum Doppelhaus hatte der Bauwerber den Bau eines Zweifamilienhauses angeboten. Das gefiel dem Gremium besser. (sdk)

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