Bürgerin scheitert mit Wildtier-Verbot
Meitingen lehnt Verbot für Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren ab. Denn dann könnten Klagen wegen Berufsfreiheit drohen. Diese Rechtsmaterie ist sehr umstritten.
Auf der Meitinger Schlosswiese sollen auch weiterhin Zirkusse mit Wildtieren auftreten können. Der Antrag einer Bürgerin, solche Zirkusse in Meitingen künftig zu verbieten, wurde am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig abgelehnt. Bürgermeister Michael Higl erläuterte, dass es um eine „sehr umstrittene Rechtsmaterie“ gehe und sich der Markt Meitingen mit einem Verbot rechtlich auf dünnes Eis begeben würde. Es gebe eine klare Empfehlung des Deutschen Städtetags an die Kommunen keine solchen Einschränkungen vorzunehmen, weil dann ganz schnell die Frage der Berufsfreiheit im Raum stehen könne. Denn ein derartiges Verbot könnte in unzulässiger Weise in das Grundrecht der Zirkusbetreiber auf Freiheit der Berufsausübung eingreifen.
Auch weist der Deutsche Städtetag in einer Stellungnahme zu dem Thema darauf hin, dass alle, die an der Nutzung einer öffentlichen Fläche interessiert seien, auch einen Rechtsanspruch darauf hätten. Eine Kommune könne zudem keine Veranstaltungen verbieten, die rechtlich erlaubt seien. Auch tierschutzrechtliche Entscheidungen oder berufsbegrenzende Regelungen seien nicht Sache der Städte und Gemeinden. Deshalb, so der Städtetag, könne eine Kommune einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das Mitführen von Wildtieren verfügt, den Auftritt auf einer öffentlichen Fläche nicht verbieten. Einige Städte hätten solche Wildtier-Verbotsbeschlüsse zwar gefasst, doch dies habe nur dazu geführt, dass Betroffene vor Gericht zögen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.