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Landkreis Augsburg
09.12.2019

Bürgermeister muss vor der Wahl Unterschriften sammeln

Die Kommunalwahl am 15. März wirft ihre Schatten voraus (Symbolbild) 
Foto: Marcus Merk

Im Augsburger Land können sich etliche gestandene Kommunalpolitiker nicht sicher sein, ob sie noch einmal antreten dürfen. Das liegt am Wahlrecht. Deshalb wird es in den nächsten Wochen spannend.

Damit er sein Amt verteidigen darf, braucht Bürgermeister Erwin Goßner erst die Unterschriften von 120 Großaitingern. In einer ähnlichen Situation sind Stefan Vogg und seine Mitstreiter in Zusmarshausen. Der dritte Bürgermeister des Marktes und die Gemeinderäte, die sich um ihn geschart und die Bürgerliste Zusmarshausen gegründet haben, wissen noch gar nicht, ob sie mitmachen dürfen bei der Wahl der Bürgermeister und Gemeinderäte am 15. März. Auch sie müssen zunächst Unterschriften sammeln.

So will es das Wahlgesetz in Bayern, denn vor dem sind nicht alle gleich. Da gibt es einmal – wie Johannes Bayerl, Fachbereichsleiter für die Kommunalaufsicht am Landratsamt, erklärt – Parteien, die bereits im Landtag, Bundestag und Europaparlament vertreten sind. Sie sind sozusagen automatisch auch für die Kommunalwahl qualifiziert und müssen „nur“ noch genügend Kandidaten vor Ort zusammenbringen. Von dieser Regelung profitieren derzeit die Grünen im Kreis, die mehrere neue Ortsverbände gegründet haben, sowie die AfD, die im Augsburger Land erstmals in einigen Orten antritt.

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