Das gilt beim Shopping im Wohnzimmer
Verkaufspartys gibt es immer noch. Diese Rechte haben Kunden
Wenn es draußen ungemütlich wird, starten drinnen die Verkaufspartys. Diese laden dazu ein, in ungezwungener privater Atmosphäre Küchengeräte, Kosmetik oder Dessous auszuprobieren und anschließend gleich zu bestellen. Die meist weibliche Verkaufsberaterin präsentiert bei ausgelassener Partystimmung ihre Produkte. Waren und Dienstleistungen im Wert von 17 Milliarden Euro kamen im Jahr 2016 auf diese Weise an den Mann oder an die Frau. Doch wie sieht es bei diesem Verkaufsprinzip mit den Kundenrechten aus?
„Achten Sie unbedingt darauf, wer Ihr Vertragspartner ist“, kommentiert Gabriele Gers, Juristin beim Verbraucherservice (VSB) Bayern im Katholischen deutschen Frauenbund. „Ist in dem Kaufvertrag der Händler genannt, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss und ab Erhalt der Ware widerrufen. Wer seine Bestellung nur über die Gastgeberin abwickelt, verwirkt sein Recht auf Widerruf.“
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