Was sich jüngst in einem Gersthofer Restaurant abgespielt hat, ist eigenartig.
Ein Gast bestellt mit seiner Familie drei Zwiebelrostbraten, verspeist das schwäbische Gericht und mäkelt danach an der Küche herum. Zum Schluss will er nicht die volle Rechnung bezahlen. Richtig wäre es freilich gewesen, gleich den Zwiebelrostbraten zu reklamieren. Was wäre schlimmstenfalls passiert?
Zunächst einmal hätte es eine Diskussion mit dem Personal gegeben. Wäre sie ohne Ergebnis verlaufen, dann hätte sich der Koch eingeschaltet. Der hätte seine unzufriedenen Gäste auffordern können, so lange sitzen zu bleiben, bis alles aufgegessen ist. Ein Koch mit Klarblick hätte nach einer Inaugenscheinnahme und einer Geschmacksprobe auch einen handwerklichen Fehler eingeräumt. Vielleicht hätte er dann weitere Zwiebelrostbraten aufgetischt. Oder einen Schnaps spendiert. Oder er hätte wie gewünscht die Gerichte von der Rechnung genommen.
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