Diese Regeln gelten zu Silvester und Neujahr im Augsburger Land
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen werden im Landkreis Augsburg auch beim Jahreswechsel nicht aufgehoben. Was es im Einzeln zu beachten gilt.
Die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten auch an Silvester und Neujahr. Das heißt, es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden in diese Rechnung nicht miteinbezogen. Darauf weist das Landratsamt Augsburg hin. Die Regeln im Überblick:
Auch Versammlungen, Ansammlungen oder auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind untersagt. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelten ebenfalls an Silvester und Neujahr unverändert.
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