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Bobingen
15.04.2015

Eine Satzung für den Gartenzaun

Zaun ist nicht gleich Zaun: Was die Bürger dürfen, regelt eine Einfriedungssatzung. Um dem Bau solcher großen Gabionenwände (rechts) zu begegnen, hat die Stadt Bobingen ihre Satzung aktualisert.
6 Bilder
Zaun ist nicht gleich Zaun: Was die Bürger dürfen, regelt eine Einfriedungssatzung. Um dem Bau solcher großen Gabionenwände (rechts) zu begegnen, hat die Stadt Bobingen ihre Satzung aktualisert.

Die Bauformen für Einfreidungen werden vielfältiger, der Katalog der entsprechenden Richtlinien auch. Damit alles seine Ordnung hat und Nachbarn nicht streiten.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt! Dieses Zitat aus Schillers „Wilhelm Tell“ nehmen sich viele Haus- und Gartenbesitzer in Bobingen zu Herzen und scheuen keine Kosten und Mühen, um sich teils sehr fantasievoll abzugrenzen: mit Zäunen aus Holz, Metall, Plastik, Stein oder Naturmaterialien, mal ganz ansehnlich, mal ziemlich scheußlich. Doch es ist längst nicht alles erlaubt, was ein stolzer Hausbesitzer gerne tun möchte: Damit alles eine geordnete Erscheinung hat, gibt es die sogenannte Einfriedungssatzung, auch in Bobingen. Über eine Neufassung haben die Ratsmitglieder seit Mitte November vor allem deswegen ausführlich diskutiert, weil die Zahl der Gabionenwände immer mehr zunimmt. Dies sind im Grunde lose geschüttete Steine, die von Metallstäben in Form einer Mauer gehalten werden und den Anschein einer Natursteinbefestigung haben.

In mehreren Sitzungen gab es in Bobinger Ratsgremien Abstimmungen darüber, ob Gabionen zwei oder nur eineinhalb Meter hoch sein dürfen und ob die aus optischen Gründen geforderte Unterbrechung auch aus geschlossenen Holz- oder Metallelementen bestehen darf.

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