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  3. Biberbach: Eine Satzung weckt Sorgen vor einer Bebauung unterhalb der Burg

Biberbach
12.10.2020

Eine Satzung weckt Sorgen vor einer Bebauung unterhalb der Burg

Vermutlich mit Dünger schuf im Sommer ein Unbekannter auf einer Wiese unterhalb der Burg von Markt einen Schriftzug. Daraufhin brodelte im Ort die Gerüchteküche. (Archivfoto)
Foto: Sonja Diller

Plus Die Frage ob unterhalb der Burg in Markt gebaut werden könnte, sorgt in Biberbach für Diskussionen. Ein Vorschlag löste nun wieder emotionale Debatten aus.

Bereits im Sommer wurden Sorgen von Bürgern im Biberbacher Ortsteil Markt laut. Gerüchte über ein Bauvorhaben unterhalb der denkmalgeschützten Burg gingen um. Auf Nachfrage widersprach der Eigentümer des Grundstücks den Gerüchten, er wolle dort bauen. Den Schriftzug „Kein Bauplatz für Fries“ hatten Unbekannte in den Hang gesät. Er habe nicht vor, auf dem Grundstück zu bauen und habe auch keinen entsprechenden Antrag eingereicht, so seine Stellungnahme. Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand nun die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Areal auf der Agenda.

Dieser Tagesordnungspunkt sorgte für Irritationen und emotionale Diskussionen im Rat. Mit der Einbeziehungssatzung wird das bisherige Außengebiet unterhalb der Burg zum Dorfgebiet. Dann kann dort Bebauung im regulären Rahmen beantragt werden. Im Außengebiet könne unter landwirtschaftlicher Privilegierung gebaut werden, so der Zweite Bürgermeister Klaus Gerstmayr auf Nachfrage.

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