Expertinnen: „Das war höhere Gewalt“
Schon Ende März legen die Krähen ihre Eier
Wenige Tage waren entscheidend bei der Frage, ob der Schlosspark auch künftig krähenfrei bleibt oder nicht. Am 31. März lief die Erlaubnis für die Vergrämung der Vögel aus. Am Karfreitag, 3. April, war der Park laut Ordnungsamtsleiter Achim Zwick noch krähenfrei, doch über Ostern nisteten sich die Vögel dort wieder ein. Am Dienstag, 7. April, beantragte Meitingen eine Ausnahmegenehmigung für eine weitere Vergrämung, die von der Regierung von Schwaben abgelehnt wurde. Muss man das Naturschutzgesetz so streng auslegen?
Dazu betont die Regierung von Schwaben, dass die Saatkrähe zu den besonders geschützten Tierarten gehöre. Daher sei es grundsätzlich verboten, sie zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmegenehmigungen für Vergrämungsmaßnahmen kämen nur außerhalb der Nestgründungs- und Brutphase in Betracht. Diese dauere etwa von Mitte März bis Mitte Juli.
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