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Gersthofen-Hirblingen
10.08.2018

Für ewig, aber nicht für immer im Knast

Der Doppelmörder von Hirblingen bleib lebenslang hinter Gittern.
Foto: Marcus Merk

Der Doppelmörder von Hirblingen muss lebenslang hinter Gitter. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Was ein rechtskräftiges Urteil für Hinterbliebene und Freunde bedeutet.

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Waldemar Neustett muss lebenslang hinter Gitter. Nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts hatte er im Dezember 2016 in Hirblingen zwei Nachbarinnen aus Habgier ermordet und dann nahe der Schmutter verscharrt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten nun verworfen. „Jetzt muss er sich mit dem anderen Leben in Strafhaft auseinandersetzen“, sagt sein Rechtsanwalt Walter Rubach. Er hatte zusammen mit Hansjörg Schmid den mittlerweile 32-Jährigen im Prozess verteidigt.

Nach dem Vollstreckungsplan für den Freistaat wird Neustett seine Strafe vermutlich in Straubing absitzen. Dorthin kommen alle männlichen Strafgefangenen aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg, die eine Strafe von über fünf Jahren verbüßen müssen. Neustett wird aber vermutlich länger als 15 Jahre hinter Gittern verbringen. Schließlich wurde bei ihm eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Nach der Haftstrafe kommt Neustett in Sicherungsverwahrung – wie lange, darüber entscheidet eine Strafvollstreckungskammer. In Straubing hatte der Freistaat vor Jahren innerhalb der bestehenden Mauern der Justizvollzugsanstalt ein 24 Millionen Euro teures Gefängnis für Sicherungsverwahrung gebaut. Dort werden Straftäter auf ihr Leben in Freiheit vorbereitet. In der JVA sind rund 700 Gefangene untergebracht. Zum strukturierten Tagesablauf gehört dort die Arbeit in verschiedenen Handwerksbereichen: Zum Beispiel in der Schreinerei. Dort werden unter anderem Büromöbel hergestellt – auch für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Neustett hatte zuletzt als Industriemeister gearbeitet – bis im Dezember 2016 die Handschellen klickten.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.08.2018

Warum heisst ein Gerichtsurteil "lebenslange" Haft, wenn der Mörder nach 15 Jahren wieder freikommen kann? Wie z.B. die Mörder von Walter Sedlmayr,. Das ist doch leicht schwachsinnig, oder?

13.08.2018

Die Schwere der Schuld bedeutet, dass eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich ist. Nicht aber, dass man automatisch nach 15 Jahren in die Sicherheitsverwahrung verlegt wird.
Weiter besteht auch die Möglichkeit, dass N. in Landsberg inhaftiert wird, weil er Ersttäter ist.