Gäste müssen im Restaurant nicht alles schlucken
Plus Interview: Ein Gast will in Gersthofen den Zwiebelrostbraten nicht zahlen. Der Grund: Sie haben nicht geschmeckt. Die Folge: Eine Anzeige wegen Zechprellerei.
Weihnachten, Silvester, Neujahr und Heilige-Drei-Könige: Gutes Essen gehört dazu. Die Feiertage können aber auch anstrengend werden für Körper und Geist. Vor allem dann, wenn es nicht schmeckt. Dieser Ansicht war am Ersten Weihnachtsfeiertag ein Mann in einem Gersthofer Restaurant. Er beschwerte sich über drei Zwiebelrostbraten, die seine Familie bereits teilweise verzehrt hatte – sie waren seiner Meinung nach nicht in Ordnung. Er wollte deshalb das Essen für seine Familie nur zum Teil bezahlen. Der Gast wollte auch in Gegenwart der herbeigerufenen Polizei die Rechnung nicht begleichen. Die Folge war eine Anzeige wegen Zechbetrugs. Welche Rechte Gäste haben, weiß Frank-Ulrich John vom Hotel- und Gaststättenverband.
Das Essen schmeckt nicht: Wann muss ich den Zwiebelrostbraten wie im aktuellen Fall reklamieren? Gibt es eine Grenze, bis wann die Beschwerde mitgeteilt werden muss?
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