Rat will klare Vorgaben für den „Alten Ortskern“
Ein neuer Bebauungsplan soll nun regeln, welche Gebäude im alten Teilbereich von Nordendorf entstehen dürfen
Die Gemeinde Nordendorf wird nun die mehrfach diskutierte Änderung des Bebauungsplans für einen Teilbereich des Alten Ortskern angehen. Städteplaner Werner Dehm zeigte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die historische Abgrenzung des „Altortes“ auf. Der bestehende Bebauungsplan, der nun geändert werden soll, umfasst davon etwa ein Drittel der Fläche.
Die bisherigen Regelungen für diesen Bereich sind in erster Linie auf das „Erhalten“ und eine lockere Bebauung ausgerichtet. Die Gemeinderäte waren sich weitgehend einig, dass der Bebauungsplan an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden soll. Es soll auch vermieden werden, dass – wie in der Vergangenheit mehrfach passiert – bei anstehenden Baumaßnahmen weitere Abweichungen von den grundlegenden Vorgaben des Planes zugelassen werden ohne eine Leitlinie zu haben.
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