Nachverdichtung: Gersthofen fürchtet zu enge Bebauung
Plus Mehr Gebäude auf engerem Raum - das will die neue Bayerische Bauordnung ermöglichen. Der Gersthofer Stadtrat will allerdings erst einmal abwarten.
Rücken sich künftig Baunachbarn näher auf den Pelz? Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um die Möglichkeiten für Nachverdichtungen zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Damit verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten, oder etwa doch nicht? Denn es bleibt jeder Kommune überlassen, ob und wie sie die Abstandsflächenregelung umsetzen will. Bisher betrug der vorgeschriebene Abstand die Meterzahl der Wandhöhe (kurz: 1H), mindestens mussten es aber drei Meter Distanz zur Grundstücksgrenze sein. Durch die neue Bauordnung verringern sich die Abstandsflächen generell auf 40 Prozent der Wandhöhe (0,4H) sowie in Industriegebieten von 0,25 auf 0,2H. Der drei Meter große Mindestabstand muss aber weiterhin eingehalten werden.
Sehr enge Bebauung in Gersthofen befürchtet
Wie bereits im Bauausschuss verwies die Stadtverwaltung auch im Stadtrat darauf, dass die Verringerung der Abstandsflächen auf nur noch 40 Prozent der Wandhöhe problematisch sei. Denn durch diese Nachverdichtung ergebe sich eine sehr enge Bebauung, nicht zuletzt, weil die Abstandsflächen voll auf Gehwegen und bis zur Hälfte der Straße liegen dürfen. Dadurch würden Belichtung, Besonnung und Belüftung stark eingeschränkt und die Wohnqualität beeinträchtigt. "Zudem nehmen Grundstücksspekulationen und der Abriss bestehender Bausubstanz zugunsten einer Neubebauung zu", erklärte Bürgermeister Michael Wörle.
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