
Wer muss in Gersthofen noch für die eigene Straße zahlen?

Plus Ersterschließungsbeiträge in bis zu fünfstelliger Höhe müssen Anwohner der Gersthofer Ostendstraße zahlen. Das stößt auf Protest. Wen trifft es noch?

Die Ostendstraße wurde im Jahr 2020 endgültig fertiggestellt. Zum Jahresanfang erhielten die Anwohner Beitragsbescheide für die Ersterschließung mit Summen zwischen 3500 und mehr als 11.000 Euro - zahlbar innerhalb von vier Wochen. Zu diesem Vorgang hat nun die CSU-Fraktion im Stadtrat einen Antrag gestellt: "Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen besorgter Anwohner, wie es sich denn mit der Abrechnung ihrer anliegenden Straßen verhält", schreibt CSU-Fraktionsvorsitzender Frank Arloth. "Zur Verwirrung trägt auch der Umstand bei, dass nicht klar unterschieden wird zwischen den Straßenausbaubeiträgen, die abgeschafft wurden, und den Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße, die einer Verjährungshöchstfrist von 20 Jahren unterliegen und die damit auch noch Jahre später verlangt werden können, sofern die Maßnahme nicht fertiggestellt werden konnte."
Bewohner der Ostendstraße in Gersthofen zahlen viel Geld
Dazu habe sich Bürgermeister Michael Wörle gegenüber unserer Redaktion auch unterschiedlich geäußert. Am 20. Februar 2020 hieß es ein einem Artikel: "Betroffen ist der ganze Bereich Roseggerstraße und Ostendstraße mit der Kurve. 'Es handelt sich hier eigentlich um die Erschließung der Straße', erklärt Bürgermeister Michael Wörle auf Anfrage. 'Denn bisher war hier nur ein provisorischer Straßenbelag vorhanden.'" Nun werde die Straße bis zum 5. Juni wie erforderlich hergestellt. Sie erhält eine voll funktionsfähige endgültige Asphaltdecke, und auch die Gehwege werden nun gebaut. Die Stadt gibt dafür 700.000 Euro aus. Weil die Erschließungsbeiträge abgeschafft wurden, würden die Anwohner dafür nicht zur Kasse gebeten, sagt der Bürgermeister.
Wer für Straßen zahlen muss, war schon mal Thema in Gersthofen
Arloth weiter: "Demgegenüber wurde im Bauausschuss vom 9. Oktober 2019 darauf hingewiesen, dass eine Abrechnung zum 31. März 2021 erfolgen müsse." Seit 2015 sei dies auch ständiges Thema im Rechnungsprüfungsausschuss gewesen. Die CSU-Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung im nächsten Bauausschuss darüber berichtet, welche Straßen erschließungsmäßig noch nicht endgültig abgerechnet sind, ob es dafür eine Vorgehens- oder Prüfliste bei der Stadt gibt und ob und gegebenenfalls wann und in welchen Fällen eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen droht.
Dieselbe Argumentation findet sich in einem Antrag der Gruppierung Bewegung Zukunft. Deren beide Stadträte Max Lenz und Markus Brem stellten nun einen Antrag auf Aufklärung des Sachverhalts und der Rechtslage. Neben den Forderungen analog der CSU wollen sie zusätzlich, dass eine etwaige Weiterentwicklung des örtlichen Satzungsrechts aufgrund der Abschaffung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgezeigt werde. Für Markus Brem erscheint es rechtlich schwierig und bürgerunfreundlich, wenn kurz vor einer ablaufenden Frist Bescheide in fünfstelliger Größenordnung an die Bürger gehen, die vorher hierzu keine Vorankündigung erhalten haben.
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