Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Kostenlose Sprechstunde der Betreuungsvereine
Wer durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, benötigt im Rahmen einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten oder gesetzlich bestellten Betreuer. Dieser muss die Interessen wie bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten.
Terminübersicht für das erste Halbjahr
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