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  3. Gericht: Hausbesitzer muss saniertes Wochenendhaus abreißen

Gericht
18.08.2013

Hausbesitzer muss saniertes Wochenendhaus abreißen

Der Hausbesitzer wollte sich mit dem Bescheid des Landratsamtes nicht abfinden. Dass der Schuppen abgerissen werden muss, urteilte nun auch das Verwaltungsgericht.
Foto: Alexander Kaya

Ein Mann wollte sein Wochenendhaus im Landkreis Augsburg aufhübschen. Weil er es dabei zu stark veränderte, muss der Besitzer es nun abreißen. Dagegen klagte er vergeblich.

Eigentlich wollte ein Hausbesitzer seine alte Hütte, die direkt bei seinem Wochenendhaus im Gessertshauser Ortsteil Wollishausen steht, sanieren und aufhübschen. Mit den Bauarbeiten war der Mann aus dem Holzwinkel zufrieden – im Gegensatz zum Landratsamt. Nachdem die Bauarbeiter ihre Arbeit beendet hatten, ordnete die Behörde im April an, dass der Hausbesitzer den Schuppen abreißen soll.

Nach dem Krieg war auf der Grünfläche rege gebaut worden

Der Grund: Die 21 Quadratmeter große Hütte liegt in einem Gebiet, in dem eigentlich nur landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist – dass dort Ferienhäuser und andere Gebäude stehen, liegt an einem Bestandsschutz. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auf der Grünfläche Wohnhäuser, bis in die 90er Jahre wurden für manche Bauvorhaben sogar Genehmigungen erteilt. Die meisten Häuser stehen dort, weil sie der Bestandschutz vor dem Abriss bewahrt. Und eben jenen sieht die Behörde im vorliegenden Fall erloschen, wie die Baujuristin Birgit Brunner vom Landratsamt sagte: „Von der eigentlichen Bausubstanz ist hier nichts mehr erhalten worden.“

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