BGH lehnt Revision ab: Doppelmörder bleibt lebenslang in Haft
Waldemar Neustett bleibt lebenslang hinter Gitter. Der BGH hat die Revision des Angeklagten im Hirblinger Doppelmord verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Augsburg bestätigt.
Dieses hatte den Angeklagten am im November 2017 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwalt Rubach und Rechtsanwalt Schmid) hatte sich in der Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist damit rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts hat der 32-jährige Hirblinger aus Habgier seine beiden Nachbarinnen Beate N. und Elke W. getötet. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet: Neustett wird vermutlich länger als 15 Jahre im Gefängnis verbringen. Der Prozess dauerte 13 Verhandlungstagen mit 64 Zeugen und acht Sachverständigen. (mcz)
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