Horrorunfall bei Adelsried entflammt Debatte um Tempolimit auf der A8 neu
Plus Nach dem Horrorunfall auf der A8 werden die Stimmen für Tempo 120 lauter. Bürgermeister, Polizei und die Autobahnmeisterei sind dafür – was spricht dagegen?
Der Bürgermeister von Adelsried ist schockiert: „Einen so brutalen und krassen Unfall, wie am Montag habe ich noch nicht erlebt“, sagt Sebastian Bernhard. Auf der Auffahrt zur A8 bei Adelsried spielten sich schreckliche Szenen ab. Ein Auto wurde bei einem schweren Unfall entzwei gerissen, das Heck auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Eine Frau starb noch an der Unfallstelle, drei Männer und eine weitere Frau sind schwer verletzt. Ein Gutachter soll nun klären ob es sich um einen technischen oder menschlichen Fehler handelte.
Der schreckliche Unfall lässt nun die Debatte um ein Tempolimit auf der A8 neu aufflammen. Auch Bürgermeister Bernhard (CSU) setzt sich dafür ein. Er sagt: „Die Autobahn ist stark befahren obwohl sie sechs Spuren hat.“ Das bedeute auch viele Unfälle, die durch ein Tempolimit verhindert werden könnten. Bernhard fordert dazu eine Zusammenarbeit der Bürgermeister entlang der A8 sowie der Landräte in Günzburg und Augsburg. „Es ist wichtig, gegenüber dem Innenministerium geschlossen aufzutreten“, sagt der Adelsrieder.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Unfall wäre durch niedrigere Geschwindigkeiten vielleicht nicht verhindert worden, aber die Folgen nicht so schwer gewesen. Wenn die Herren Verkehrssachverständigen im Physikunterricht aufgepasst hätten, wüssten sie, dass die Bewegungsenergie mit steigender Geschwindigkeit quadratisch zunimmt (E = 1/2 m v²). Und beim Unfall wird die Bewegungsenergie in Deformationsenergie umgesetzt etc..
Es gibt die Annahme, dass die Autobahnen Teststrecken der Autoindustrie sind und deutsche Autos deswegen im Ausland als besonders sicher angepriesen werden.
Daher glauben Politiker, dass ein Tempolimit der Autoindustrie schaden könnte. Ob deshalb Menschen sterben, verletzt werden und viel Leid entsteht ist dem bayerischen Verkehrsminister Joachim Herrmann und seinem Kollegen im Bund, Herrn Scheuer vollkommen egal. Das die beiden Herren in einer Partei sind, die mit C für "Christlich" beginnt ist ein Hohn.
Das C steht für "Commercial"...
>> „Die Streckenführung ermöglicht durchaus höhere Geschwindigkeiten aber nicht bei allen Verhältnissen“ <<
Es ist doch wetterunabhängig, wenn jemand durch einen offensichtlichen Fahrfehler beim Beschleunigen auf der Einfahrt wie im aktuellen Fall ins Schleudern kommt und sich dann auf der Fahrbahn quer stellt?
Was spricht denn eigentlich GEGEN ein Tempolimit dort?? Passieren dann zuwenig Unfälle und gibt es dann zuwenig Tote und Verletzte dort?? Man könnte ja mal probeweise für ein Jahr ein Tempolimit mit 120 km/h einführen und dann schauen, ob es was gebracht hat.
Man könnte auch einfach ein generelles Überholverbot für LKW, zumindest von 6-18 Uhr auf allen BAB einführen. Eine entsprechend höhere Kontrolldichte durch die Verkehrspolizei, insbesondere gegen notorische "Linksstreifenfahrer" bzw. "Mittelstreifenfahrer" obwohl rechts alles frei ist, wäre zudem eine sinnvolle Maßnahme. Ich verstehe auch nach über 8 Jahren Außendienst immer noch nicht, weshalb manche Menschen meinen, Sie müssten bei einer 3-spurigen Autobahn einen LKW mit annähernd identischer Geschwindigkeit überholen, der sich gerade auf dem Mittelstreifen mit 100 km/h ein Elefantenrennen mit einem weiteren LKW liefert. Meist ziehen dann genau diese PKW unvermittelt auf die linke Spur ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr. Ebenfalls gehören die Strafen für diese Überholvorgänge von LKW drastisch verschärft. Sie überschreiten in 95% der Fälle die maximal vorgegebene Zeitspanne des Überholvorganges.
Ein Überholvorgang darf lt. Urteil max. 45 Sekunden dauern. Dies ist aber in der Praxis ja gar nicht zu schaffen. Nimmt man den Mindestabstand zweier LKW auf einer BAB von min. 50m der einzuhalten ist, und dann noch zusätzlich die Länge des zu überholenden LKW von ca. 25m ist bei z.B. 3 km/h der Überholvorgang nicht unter 90 Sekunden zu schaffen. Und dies auch nur, wenn er rechnerisch direkt wieder vor dem überholten LKW einscheren würde. Der Gesetzgeber hat hier eigentlich klare Grundlagen geschaffen, diese werden jedoch nur in den seltensten Fällen überwacht geschweige denn sanktioniert. Die Höchstgeschwindigkeit von LKW sollte grundsätzlich auf 80km/h begrenzt sein. Dies sieht in der Realität jedoch bekanntlichermaßen anders aus. Für einen LKW der seine zu fahrenden 300km mit 85 statt 80km/h fährt, benötigt 14 Minuten länger. Sollten diese 14 Minuten ausschlaggebend sein, bin ich gerne bereit für meine Konsumgüter ein paar Cent mehr zu bezahlen.