Im Hasenkostüm oder nackt durchs Augsburger Land
Die Polizei sagt, was erlaubt ist und was nicht: Sogar ein Skelett wäre als Beifahrer ist zulässig – aber nur unter einer Voraussetzung.
Die Polizisten trauten ihren Augen nicht: Vor ihnen fuhr ein Motorradfahrer im pinken Osterhasenkostüm. Mit Konsequenzen muss der Spaßvogel nicht rechnen. Er hatte einen Helm auf und war nicht zu schnell. Aber was eigentlich ist am Steuer erlaubt? Und was nicht? Michael Klein vom Polizeipräsidium Schwaben Nord hat in der Straßenverkehrsordnung nachgeblättert.
Der Osterhase auf dem Roller: Könnten sich dadurch nicht der eine oder andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt fühlen und einen Unfall bauen?
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