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  3. Landkreis Augsburg: Jäger muss nach Ausraster seine Waffen abgeben

Landkreis Augsburg
03.12.2015

Jäger muss nach Ausraster seine Waffen abgeben

Ein Jäger weigerte sich, seine Erlaubnis für den Besitz von Jagdgewehren abzugeben und klagte vor Gericht.
Foto: Symbolfoto: Marcus Merk

Mit 1,85 Promille und unter dem Einfluss von Cannabis greift ein 26-Jähriger Polizisten an. Das hat für ihn mehrere unangenehme Folgen.

Er war betrunken, bekifft und aggressiv – und als die Polizei ihn mäßigen wollte, brannten bei ihm die letzten Sicherungen durch: Ein 26-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Augsburg beleidigte vor einigen Monaten die Beamten aufs Übelste und griff sie auch tätlich an. Nachdem die Ordnungshüter ihn überwältigt hatten und seine Personalien aufnahmen, staunten sie nicht schlecht – und das lag nur zu einem geringen Teil an dem beträchtlichen Alkoholwert von 1,85 Promille, den der Mann aufwies. Für größeres Staunen sorgte bei den Polizisten der Umstand, dass der Randalierer eines Jagdschein hatte und somit im Besitz von Gewehren war.

Das Landratsamt Augsburg reagierte postwendend und forderte von dem Mann einen Nachweis: Ein Gutachten sollte bestätigen, dass er die geistige Eignung hat, um Waffen besitzen zu dürfen. Von sich aus weigerte sich der Mann jedoch, sich einem solchen Test zu unterziehen, so dass die Behörde einen unabhängigen Gutachter mit der Untersuchung beauftragte. Der kam zu einem nachteiligen Urteil über den 26-Jährigen. So habe der Mann freimütig zugegeben, während der Arbeitszeit regelmäßig Bier zu trinken.

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