Jugendamt gab Baby voreilig weg – zu Unrecht, sagt das Gericht
Plus Nach einem spektakulären Fall von Kindesentzug im Kreis Augsburg schelten die Richter das Jugendamt. Die Behörde hatte das Baby noch im Krankenhaus weggenommen.
Das Jugendamt im Landkreis Augsburg nimmt das Urteil zu einer von seiner Seite rechtswidrigen Inobhutnahme eines wenige Tage alten Kindes aus der Geburtsklinik an und legt keine Rechtsmittel ein. Das hat ein Sprecher des Landratsamts jetzt auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt.
Das Jugendamt Augsburg holte das Baby nach der Geburt im Krankenhaus ab
Der Fall von Anfang 2019 hatte hohe Wellen geschlagen: Noch vor der Geburt war ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet worden. Die Eltern waren – zunächst bis zur Geburt – mit dem Jugendamt darüber eingekommen, dass ihr Kind nicht bei ihnen aufwachsen sollte. Die zuständige Ergänzungspflegerin nahm das kleine Mädchen dennoch bereits in der Klinik in Empfang und brachte es zu einer Pflegefamilie. Gegen dieses Vorgehen hatten die Eltern geklagt.
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