
Reinigungsfirma muss wegen Steuerschulden schließen
Ein Gebäudereiniger aus Gablingen war derart im Rückstand, dass ihm die Gewerbeerlaubnis entzogen wurde. Dagegen klagte er nun
Um ein Gewerbe anmelden und betreiben zu dürfen, genügt es nicht nur, es bei der jeweiligen Kommune anmelden zu dürfen. Wird jemand als nicht zuverlässig eingestuft, weil er Steuerschulden in sechsstelliger Höhe angehäuft hat, schreitet wohl jedes Gewerbeamt ein. So erging es dem Geschäftsführer einer Gebäudereinigungsfirma aus Gablingen.
Über die Jahre hatte er mit seinem Unternehmen enorme Steuerschulden angehäuft, weswegen ihm schon einmal vor fünf Jahren untersagt worden war, sein Unternehmen zu führen. Damals lag die Höhe der noch ausstehenden Zahlungen an die Steuerkasse und die Handwerkskammer so hoch, dass die Kommune bei dem bereits 2009 gegründeten Unternehmen vorstellig wurde. Weil der Geschäftsführer damals eine Ratenzahlung erwirken konnte, durfte er sein Unternehmen ein Jahr später zunächst einmal wieder eröffnen.
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