Edgar Kalb hat völlig recht: Die Beschäftigten des Gesundheitsamts können daneben liegen
Deshalb ist es sein gutes Recht, eine gerichtliche Überprüfung der Trinkwasserchlorung anzustreben. Stellt sich nur die Frage, wie sinnvoll es ist. Weil Kalb auf anwaltlichen Rat keine Eilentscheidung anstrebte, wird die Chlorung nicht mehr zu verhindern sein. Was ein Urteil in einigen Monaten oder gar Jahren allenfalls noch bringen kann, ist die Reinwaschung der Dinkelscherber Verwaltung von dem Verdacht, sie habe zum Wasserdesaster mit beigetragen.
Dass Kalb eine derartige Vermutung nicht auf sich und seinen Leuten sitzen lassen will, ist verständlich. Fatal aber ist, wie der Dinkelscherber Rathauschef seine Vorbehalte gegen die Arbeit des Gesundheitsamtes kommuniziert. Indem er so tut, als wäre die Befürchtung der Behörde (mehr ist es im Moment auch nicht), dass sich im Trinkwasser krank machende Keime befinden können, mehr oder weniger aus der Luft gegriffen, suggeriert er seinen Dinkelscherbern, die ihr Wasser noch einige Tage abkochen sollten, eine falsche Sicherheit.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.