Keine Maibäume und strenge Regeln für die Freinacht im Kreis Augsburg
Plus Ausgelassene Feiern, Scherze, Maibäume - in Zeiten von Corona fällt das Brauchtum rund um den 1. Mai flach. Welche Regeln im Landkreis Augsburg gelten.
Corona verändert auch das Ortsbild. Dort wo normalerweise in der Nacht zum 1. Mai ausgelassen gefeiert wird, herrscht heuer wohl gähnende Leere. Auf das Aufstellen von Maibäumen verzichten die meisten Dorfgemeinschaften. Zwar wäre das grundsätzlich erlaubt, teilt das Landratsamt mit. Mit dem eigentlich Brauch hat das aber wenig zu tun. Und auch für Scherzbolde, die in der Freinacht normalerweise um die Häuser ziehen, könnte es heuer ernst werden.
Das Aufstellen eines Maibaums ist grundsätzlich nicht verboten, erklärt Jens Reitlinger, Sprecher des Landratsamts. Allerdings nur dann, wenn der Baum von Feuerwehr, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern der Gemeinde oder einer privaten Firma im Auftrag der Kommune aufgestellt wird. Denn bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es Ausnahmen zur Kontaktbeschränkung. Allerdings: Der gemütliche Teil des Brauchtums hat heuer keine Chance. Dazu heißt es in der bayerischen Infektionsschutzverordnung: "Versammlungen auch aus diesem Anlass sind untersagt. Maibaumfeste können daher nicht stattfinden."
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