Keine Strafe für den Kita-Bau
Ein Nachbar hatte dagegen geklagt
Thierhaupten muss keine Strafe für den Bau des Kita-Gebäudes befürchten. Gegen die Baugenehmigung für den Erweiterungsbau reichte ein Anlieger eine Klage ein. Der Nachbar sah in dem Bau eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots. Das Landratsamt Augsburg Land als Genehmigungsbehörde und Aussteller der Baugenehmigung war in dem Verfahren der Angeklagte. Die Marktgemeinde als Bauherr war nur indirekt von der Klage betroffen.
Als Verletzungen des Rücksichtnahmegebots zählen beispielsweise die Nutzung, die Größe und der Abstand des Gebäudes. Vergangene Woche wies das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch die Klage in allen Punkten ab. Zuvor fand ein Ortstermin statt, bei dem das Gericht das Vorhaben selbst in Augenschein nahm.
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