Nur ein Bußritus kann die Schändung beheben
Bischof Zdarsa hat die sofortige Schließung von St. Emmeram verfügt. Das Kirchenrecht verlangt es so
Bischof Konrad Zdarsa hat am gestrigen Freitag nach der schweren Schändung der St.-Emmeran-Kapelle in Gersthofen die sofortige Schließung verfügt. Zdarsa hat zudem untersagt, dass dort bis auf Weiteres Gottesdienste gehalten werden.
Der Bischof folgt damit einer Bestimmung des Kirchenrechts, das für solche Fälle zudem einen Bußritus vorsieht. Das Abhalten von Gottesdiensten in der Kapelle St. Emmeram wird erst wieder möglich sein, nachdem die Schändung durch den Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben ist. Generalvikar Harald Heinrich hat den Ortspfarrer persönlich über diese Entscheidung informiert. Der genaue Termin für diesen Ritus steht noch nicht fest.
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