Klamotten vom Fiskus
Die Sommerkollektionen hängen in den Geschäften und verführen zum Shoppen. Wie wäre es mit neuer Bekleidung für den Beruf? Doch aufgepasst, sagt die Lohnsteuerhilfe: Arbeitskleidung kann nur dann zu 100 Prozent mit Steuerbonus gekauft werden, wenn es sich um berufstypische Kleidung handelt und diese nicht im Alltag getragen werden kann.
Uniformen, Roben und Arztkittel erkennt das Finanzamt problemlos an, denn diese werden in der Freizeit nicht getragen. Anders verhält es sich mit weißem T-Shirt, Socken und Schuhen der Arzthelferin. Diese könnten in der Freizeit ebenso getragen werden und werden deswegen vom Finanzamt eher nicht anerkannt. Was helfen kann, ist der Einkauf in einem Fachgeschäft für Berufsbekleidung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.