Kraftstoffverwechslung trifft auch Bauhof
Die Fahrzeuge in Biberbach sind wieder flott. Wer braucht eine Gartenhütte?
Ein Bauwilliger aus Albertshofen kann sein Wohnhaus ins elterliche Gartengrundstück nun doch bauen. Der Gemeinderat hatte zum Bauantrag sein Einverständnis gegeben, doch der Kreisbaumeister sah die rechtliche Lage anders.
Das Grundstück liege im Außenbereich, dort bestehe kein Baurecht, so die schlechten Nachrichten aus dem Landratsamt. Mit einer Einbeziehungssatzung half die Gemeinde dem Bauherrn aus der Patsche. Einwendungen gegen das Vorhaben hatte es nach der öffentlichen Auslegung der Pläne keine gegeben, Anregungen aus den Ämtern arbeitete der Planer großteils in die Planungen ein.
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