Landgericht entscheidet: Dinkelscherber Heim darf schließen
Dem Bürgermeister ist nach der Entscheidung zum Heulen zumute. Ein Aktionsbündnis überlegt jetzt, einen Protestmarsch zu organisieren.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die geplante Schließung des Seniorenheims in Dinkelscherben ist abgelehnt. Die 3. Zivilkammer am Landgericht Augsburg unter Vorsitz von Dr. Thomas Bartholy entschied gestern, dass die Beschlüsse zum Ende der Einrichtung rechtmäßig sind und nicht dem Stiftungszweck entgegenstehen. Das heißt: Das Heim kann wie vom Betreiber geplant Ende Juni geschlossen werden. Als Bürgermeister Edgar Kalb gestern von der richterlichen Entscheidung erfuhr, war er niedergeschlagen. Er sagte: „Da ist einem doch zum Heulen zumute.“
Der Gemeinde läuft die Zeit davon
Er hält den Beschluss zur Schließung für rechts- und satzungswidrig und hatte deshalb als neues Mitglied des Verwaltungsausschusses den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Jetzt soll der Gemeinderat entscheiden, ob gegen die Entscheidung der Zivilkammer Widerspruch eingelegt wird. Rein rechtlich wäre das möglich. Kalb: „Uns läuft aber die Zeit davon. Die Verlagerung des Seniorenheims nach Zusmarshausen läuft ja schon.“
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