
Angeklagte kann Vorwurf der Urkundenfälschung entkräften

Plus Um ihrem Bruder nicht den Pflichtteil aus dem Erbe zahlen zu müssen, soll eine Frau einen Vollstreckungsbescheid gefälscht haben. Vor Gericht kommt alles anders.

Zu der Anschuldigung, ein gerichtliches Schreiben gefälscht zu haben, um an den Pflichtteil ihres Bruder zu gelangen, hatte die Angeklagte eine klare Meinung. "Das ist totaler Unsinn", sagte die 57-Jährige aus dem westlichen Landkreis, die am Montag wegen angeblicher Urkundenfälschung vor Gericht stand. Es war sicherlich nicht das erste Mal, dass Richter Andreas Kraus zu Beginn einer Verhandlung solch vehemente Undschuldsbeteuerungen seitens eines oder einer Angeklagten gehört hat. Doch dieser Fall nahm tatsächlich schnell eine unerwartete Wendung.
Der Anklage nach soll der Bruder der Angeklagten seiner Schwester bereits seit 30 Jahren einen fünfstelligen Geldbetrag schuldig sein. Immer wieder hätte sie versucht, per Vollstreckungsbescheid die Summe einzutreiben. Doch der Bruder, der unter anderem lange Zeit Hartz IV bezogen hatte, konnte das Geld nicht aufbringen. Seit dem Tod der Mutter ist die 57-Jährige jedoch Alleinerbin und müsste normalerweise ihrem Bruder seinen Pflichtteil, rund 18.000 Euro, auszahlen. Um dies zu verhindern, soll sie einen Vollstreckungsbescheid gefälscht haben, damit der Bruder auf seinen Pflichtteil verzichtet, um so die alten Schulden zu tilgen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.