Corona: Weitere Lockerungen im Landkreis ab Montag
Im Landkreis Augsburg gibt es neue Lockerungen: Diese neuen Regelungen treten aufgrund der konstant niedrigen Inzidenz in Kraft.
Der Landkreis lockert weiter: Dank der konstant niedrigen Inzidenz von 23,7 laut Robert-Koch-Institut, gelten ab Montag neue Maßnahmen. Die wichtigsten Regelungen im Augsburger Land im Überblick:
- Kontakte: Es dürfen sich insgesamt zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Allerdings zählen diese Personen nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen nicht zur Gesamtpersonenzahl, bei öffentlichen Veranstaltungen werden sie miteingerechnet.
- Veranstaltungen: Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich, wobei im Außenbereich bis zu 100 Personen und im Innenbereich bis zu 50 Personen zusammenkommen dürfen. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben untersagt.
- Schulen und Kitas: Es findet wieder uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen statt. Die Maskenpflicht beim Sport entfällt, die Testpflicht bleibt bestehen. Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.
- Hochschulen: Präsenzveranstaltungen sind wieder zulässig. FFP2-Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben bestehen.
- Handel: Geschäfte mit Kundenverkehr sind mit Hygienekonzept allgemein geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig. Märkte unter freiem Himmel dürfen wieder uneingeschränkt sämtliche Waren verkaufen, solange sie keinen Volksfestcharakter aufweisen.
- Gastronomie: Die Innengastronomie darf wieder von 5 bis 24 Uhr öffnen. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zu-sammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleibt wie bisher bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.
- Übernachtungsbetriebe: Es dürfen Zimmer an bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten vergeben werden. Es reicht ein negativer Test bei Ankunft.
- Freizeit: Stadt- und Gästeführungen oder touristische Bahn- und Reisebusverkehre dürfen mit Mindestabstand und Hygi-enekonzept stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Bei maximal einer Person auf zehn Quadratmetern sind Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und Vergleichbares möglich. Spielbanken, Wettbüros, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Kultur: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für bis zu 500 Personen bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung möglich. Kongresse oder Tagungen können unter denselben Voraussetzungen wieder stattfinden. Messen und vergleichbare Veranstaltungen bleiben aber noch untersagt. Proben von Laienensembles sowie der außerschulische Musikunterricht dürfen ab Montag im Innen- und im Außenbereich stattfinden. Die Maximalteilnehmerzahl richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes, sodass der Mindestabstand gemäß des ministeriellen Rahmenkonzeptes zuverlässig eingehalten werden kann. Instrumental- und Gesangsunterricht darf in Präsenzform in Gruppen stattfinden, wenn in Sing- bzw. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann.
- Sport: Es darf Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.
- Religiöse Zusammenkünfte: Der Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Im Innenbereich gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, bei Freiluftgottesdiensten entfällt diese am Platz. Die Anzeige- und Anmeldepflicht wird ebenfalls aufgehoben.
- Krankenhäuser und Heime: Es gilt weiterhin die Testpflicht für Besucher und das Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt mit den Bewohnern. (AZ)
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