Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Corona: Weitere Lockerungen im Landkreis ab Montag

Landkreis Augsburg
06.06.2021

Corona: Weitere Lockerungen im Landkreis ab Montag

Der Landkreis lockert weiter: Dank der konstant niedrigen Inzidenz von 23,7 laut Robert-Koch-Institut, gelten ab Montag neue Maßnahmen.
Foto: Krieger (Symbolfoto)

Im Landkreis Augsburg gibt es neue Lockerungen: Diese neuen Regelungen treten aufgrund der konstant niedrigen Inzidenz in Kraft.

Der Landkreis lockert weiter: Dank der konstant niedrigen Inzidenz von 23,7 laut Robert-Koch-Institut, gelten ab Montag neue Maßnahmen. Die wichtigsten Regelungen im Augsburger Land im Überblick:

  • Kontakte: Es dürfen sich insgesamt zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Allerdings zählen diese Personen nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen nicht zur Gesamtpersonenzahl, bei öffentlichen Veranstaltungen werden sie miteingerechnet.
  • Veranstaltungen: Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich, wobei im Außenbereich bis zu 100 Personen und im Innenbereich bis zu 50 Personen zusammenkommen dürfen. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben untersagt.
  • Schulen und Kitas: Es findet wieder uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen statt. Die Maskenpflicht beim Sport entfällt, die Testpflicht bleibt bestehen. Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.
  • Hochschulen: Präsenzveranstaltungen sind wieder zulässig. FFP2-Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben bestehen.
  • Handel: Geschäfte mit Kundenverkehr sind mit Hygienekonzept allgemein geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig. Märkte unter freiem Himmel dürfen wieder uneingeschränkt sämtliche Waren verkaufen, solange sie keinen Volksfestcharakter aufweisen.
  • Gastronomie: Die Innengastronomie darf wieder von 5 bis 24 Uhr öffnen. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zu-sammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleibt wie bisher bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.
  • Übernachtungsbetriebe: Es dürfen Zimmer an bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten vergeben werden. Es reicht ein negativer Test bei Ankunft.
  • Freizeit: Stadt- und Gästeführungen oder touristische Bahn- und Reisebusverkehre dürfen mit Mindestabstand und Hygi-enekonzept stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Bei maximal einer Person auf zehn Quadratmetern sind Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und Vergleichbares möglich. Spielbanken, Wettbüros, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Kultur: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für bis zu 500 Personen bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung möglich. Kongresse oder Tagungen können unter denselben Voraussetzungen wieder stattfinden. Messen und vergleichbare Veranstaltungen bleiben aber noch untersagt. Proben von Laienensembles sowie der außerschulische Musikunterricht dürfen ab Montag im Innen- und im Außenbereich stattfinden. Die Maximalteilnehmerzahl richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes, sodass der Mindestabstand gemäß des ministeriellen Rahmenkonzeptes zuverlässig eingehalten werden kann. Instrumental- und Gesangsunterricht darf in Präsenzform in Gruppen stattfinden, wenn in Sing- bzw. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann.
  • Sport: Es darf Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.
  • Religiöse Zusammenkünfte: Der Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Im Innenbereich gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, bei Freiluftgottesdiensten entfällt diese am Platz. Die Anzeige- und Anmeldepflicht wird ebenfalls aufgehoben.
  • Krankenhäuser und Heime: Es gilt weiterhin die Testpflicht für Besucher und das Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt mit den Bewohnern. (AZ)

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.