
Diese Corona-Regeln gelten ab Montag im Augsburger Land

Am Samstag wurde zum dritten Mal in Folge die kritische Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Dies hat Auswirkungen.
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern am Samstag den dritten aufeinanderfolgenden Tag überschritten hat, treten am Montag, 30. August, neue Vorgaben in Kraft.
- Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Vollständig Geimpfte und Genesene unterliegen nicht den Regelungen der Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Treffen bleiben Geimpfte und Genesene bei der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
- Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Vereinssitzungen, Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder Genesene werden nicht mitgezählt.
- Dabei gilt in geschlossenen Räumen weiterhin die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Wichtig: Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen, hier allerdings einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
- Die Regeln gelten im Landkreis Augsburg so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens
fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. (AZ)
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