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  3. Landkreis Augsburg: Geflügelpest: Bayern hebt die Stallpflicht wieder auf

Landkreis Augsburg
03.05.2021

Geflügelpest: Bayern hebt die Stallpflicht wieder auf

Wieder aufgehoben ist im Landkreis Augsburg die Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest. Sie galt in 27 von 46 Kommunen.
Foto: Christoph Lotter (Archivbild)

Tierhalter in 27 Kommunen des Landkreises Augsburg dürfen ihre Tiere wieder ins Freie lassen.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurde bereits Mitte März vom Bayerischen Umweltministerium eine bayernweite Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Betroffen waren auch 27 Kommunen aus dem Landkreis Augsburg.. Durch eine neue Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreisgebiet ab sofort aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit.

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern in den letzten Wochen als rückläufig einstuft, ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich. Ebenfalls sind damit bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Ab sofort ist eine örtliche Aufstallung nur noch bei neuen Nachweisen der Geflügelpest bindend. Mit Aufrechterhaltung der Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sei weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet, die somit auch für Kleinbetriebe garantiert sei, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. (AZ)

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