Kein Kuchen im Kindergarten? Das ist zu beachten
Nichts Gebackenes zum Geburtstag – diese Regel gilt seit kurzem in einer Einrichtung in Bissingen. „Unsinn“, meint eine Kindergartenleiterin aus Zusmarshausen. Was ist erlaubt?
Kein selbst gemachter Kuchen mehr zum Geburtstag. Diese Regelung gilt neuerdings in einem Kindergarten in Bissingen (Landkreis Dillingen). Die Leitung der Einrichtung hat ein Verbot erlassen, das für Aufregung sorgt. Der Grund: Einige Eltern hatten sich sorgen über mögliche Hygienemängel gemacht, wenn selbst gebackner Kuchen mit in den Kindergarten gebracht wurd. Viele reagierten empört. Auch im Landkreis wird die Entscheidung heftig diskutiert. Welche Regeln gelten in unseren Kindergärten?
Ob die Kinder zur Geburtstagsfeier im Kindergarten Kuchen mitbringen oder nicht, kann jede Einrichtung für sich entscheiden, erklärt das Gesundheitsamt. Die Behörde Kontrolliert zwar nicht, gibt aber Empfehlungen. Beispielsweise darauf zu achten, dass die mitgebrachten Speisen bereits richtig „angeliefert“ wurden. Kuchen sollte zum Beispiel immer in einer in einer verschlossenen Box mitgebracht werden. „Grundsätzlich haftet jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt“, erklärt das Gesundheitsamt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
66 Euro für ein Mittagessen pro Kind ???? Kocht da der Witzigmann ?????