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Landkreis Augsburg
06.10.2021

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen im Kreis Augsburg ist aufgehoben

Weitgehend aufgehoben ist die Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Augsburg. (Symbolbild)
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Erleichterung für Besucher der Wertstoffhöfe im Augsburger Land: Die weitgehende Aufhebung der Maskenpflicht gilt ab sofort. Es gilt aber eine Ausnahme.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg hebt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet auf. Das hat das Landratsamt in Augsburg am Mittwoch mitgeteilt.

Diese Regelung gilt auch für überdachte Anlagen, die an drei Seiten von geschlossenen Wänden umgeben sind. Wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht überall eingehalten werden kann, empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Lediglich in vollständig geschlossenen Räumen, Hallen oder Stadeln gilt die Maskenpflicht auch weiterhin.

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