Nach dem Maskenprotest im Landratsamt ist die Justiz am Zug
Plus Die Polizei zeigte Teilnehmer der Demonstration an, weil sie im Landratsamt Mund und Nase nicht bedeckt hatten. Zudem sorgt ein Video für Ärger.
Der Protest gegen die Maskenpflicht für Grundschüler im Landratsamt Augsburg hat ein juristisches Nachspiel. Wie die Polizeidirektion Augsburg auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, zeigte die Polizei mehrere Teilnehmer an, weil sie innerhalb der Behörden keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" einleitet. Gemeint ist damit die Verwendung von unerlaubten Gesprächsmitschnitten.
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