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  3. Landkreis Augsburg: Unwetterschäden der Versicherung melden: Das müssen Sie beachten

Landkreis Augsburg
02.07.2021

Unwetterschäden der Versicherung melden: Das müssen Sie beachten

Wenn Feuchtigkeit nur einmal akut durch Starkregen in den Keller eingedrungen ist, müssen die Wände trocknen. Das kann teuer werden.
Foto: Selina Pfrüner, dpa

Plus In den vergangenen Tagen wüteten heftige Unwetter im Kreis Augsburg. Überschwemmte Keller und Hagelschäden an Autos waren die Folge. Das kann teuer werden.

Mehrmals täglich ging in den vergangenen Tagen der bange Blick zum Wetterbericht und den Unwetterwarnungen. Am Wetter selbst änderte das natürlich nichts, aber man war zumindest vorgewarnt, dass Starkregen, Sturm und Hagel im Anmarsch waren. Trotzdem waren die Feuerwehren fast täglich im Einsatz, um voll gelaufene Keller abzupumpen und umgestürzte Bäume aus dem Weg zu räumen.

Wer durch das Unwetter einen Schaden erlitten hat und eine entsprechende Versicherung hat, sollte dies unverzüglich seiner Versicherung melden. In Fällen von Überschwemmungen im Keller zahlt die Elementarschadenversicherung, die Karl Aumiller auch jedem Hausbesitzer empfehlen würde. Er ist Sprecher des Bundeverbands der Deutschen Versicherungskaufleute im Bezirksverband Schwaben und seit über 40 Jahren im Geschäft. Er wundert sich, dass nur 45 Prozent aller Haushalte bisher eine Elementarschadenversicherung haben, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt, wie sie zurzeit gehäuft in unserer Region vorkamen.

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