Was Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen müssen
Ein novelliertes Gesetz bietet Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Altanlagen. Das Landratsamt Augsburg gibt Tipps.
Die Besitzer von Photovoltaikanlagen, deren System vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, dürften dem Jahreswechsel in den vergangenen Monaten mit Sorge entgegengesehen haben: Denn laut Gesetzgeber steht den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu. Im Januar endet somit für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum. Aber wie geht es weiter? Technisch funktionieren die Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch jahrelang Erträge liefern.
Die Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz im Landratsamt Augsburg fasst im Folgenden die wichtigsten Neuigkeiten aus dem EEG 2021 zusammen und gibt Tipps für Solarpioniere, deren Anlage zum Jahreswechsel aus der Vergütung laufen wird:
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