Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Ukraine fordert Sitzung des UN-Sicherheitsrats zur russischen Atomwaffen-Stationierung in Belarus
  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Was Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen müssen

Landkreis Augsburg
08.01.2021

Was Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen müssen

Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses in Haren.
Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbol)

Ein novelliertes Gesetz bietet Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Altanlagen. Das Landratsamt Augsburg gibt Tipps.

Die Besitzer von Photovoltaikanlagen, deren System vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, dürften dem Jahreswechsel in den vergangenen Monaten mit Sorge entgegengesehen haben: Denn laut Gesetzgeber steht den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu. Im Januar endet somit für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum. Aber wie geht es weiter? Technisch funktionieren die Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch jahrelang Erträge liefern.

Die Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz im Landratsamt Augsburg fasst im Folgenden die wichtigsten Neuigkeiten aus dem EEG 2021 zusammen und gibt Tipps für Solarpioniere, deren Anlage zum Jahreswechsel aus der Vergütung laufen wird:

Ruhe: Solarpioniere müssen erst einmal nichts machen. Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder Änderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen. Tipp: Lesen Sie den Zählerstand zum Jahreswechsel ab und dokumentieren Sie diesen am besten fotografisch. Der Solarstrom darf auch weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Besitzer von Photovoltaikanlagen sollen sich mit der Entscheidung Zeit lassen

Vergütung: Ab 2021 wird die Anlage automatisch weiter als Volleinspeise-Anlage gewertet. Für den eingespeisten Strom wird eine Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt, die dem Jahresmarktwert Solar der Börse entspricht (in „normalen“ Jahren 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde, im Corona-Jahr 2,5 Cent pro Kilowattstunde) minus einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Es müssen keine technischen Änderungen an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden. Ausnahme: Anlagen ab einer Größe von sieben Kilowatt Peak müssen einen Smart Meter installieren. Hier wird der Netzbetreiber auf die Anlagenbesitzer zukommen.

Überlegen: Es sollte in Ruhe entschieden werden, wie man die Anlage weiterbetreiben will. Denn der Jahresmarktwert Solar wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Grundlage dieser Entscheidung sollte ein gründlicher Anlagencheck durch einen Fachbetrieb sein, um eine mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage bewerten zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 200 Euro.

Wechsel: Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Solarmodule und der zu erwartenden Lebensdauer (in den meisten Fällen zehn bis 15 Jahre) können sich Anlagenbesitzer überlegen, ob sie in eine andere Vermarktungsform wechseln wollen. Falls ja, muss dies dem Netzbetreiber LEW Verteilnetz mindestens einen Monat zuvor mitgeteilt werden.

In den meisten Fällen ist der Eigenverbrauch des Stroms am lohnendsten

Eigenverbrauch: In den meisten Fällen wird ein Wechsel auf Eigenverbrauch am lohnendsten sein. Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, weniger teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen und damit einen Teil der bisherigen Stromkosten einzusparen. Jede im Haushalt selbst verbrauchte Kilowattstunde der eigenen Photovoltaikanlage kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage nur die laufenden Ausgaben (zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung, Zählerkosten und Versicherung).

Voraussichtlich werden bei der Umstellung auf Eigenverbrauch Umbauten im Zählerschrank notwendig sein, damit der Solarstrom direkt in den Stromkreis des eigenen Haushalts fließen kann (Kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro). Pferdefuß bei Photovoltaikanlagen, die größer sind als 30 Kilowatt Peak: Für eigenverbrauchten Strom müssen 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden. Der Großteil der Solarpioniere fällt jedoch nicht unter diese Regelung, da die Anlagen auf dem eigenen Hausdach meist deutlich kleiner waren. Typischerweise können rund 30 Prozent des Solarstroms direkt im Haus genutzt werden.

Vermarktung: Für größere Photovoltaikanlagen (ab 30 Kilowatt Peak) kann ein Wechsel zur Direktvermarktung sinnvoll sein. Ein Stromhändler verkauft den Strom dann an der Börse. Dafür müssen die Anlagen aber technische Voraussetzungen wie Viertelstundenmessung oder eine Fernsteuerbarkeit erfüllen.

Altmodelle: Sollte man die Altanlage durch eine neue ersetzen? Falls die Anlage nicht weiterbetrieben werden kann, lohnt es sich, diese durch eine neue zu ersetzen. Für die neue Anlage erhält man die aktuelle EEG-Vergütung (momentan gut 8 Cent pro Kilowattstunde) für die nächsten 20 Jahre. Da die Modulpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb vor allem über den Eigenverbrauch machbar. Funktionstüchtige Altmodule können ihr zweites Leben im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil als Inselanlage genießen. Auch ein Sponsoring für Entwicklungshilfeprojekte ist denkbar.

Hier gibt es Auskunft: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bietet bundesweit eine kostenlose Beratung zu diesem Thema für private Anlagenbetreiber an. Dazu stehen Experten der DGS unter der Hotline 030/23326210 werktags (außer mittwochs) von 14.00 bis 18.00 Uhr bereit. Auch die Kontaktaufnahme per E-Mail an pvlotse@dgs.de ist möglich. Im Landratsamt Augsburg finden die nächsten Solarberatungen wieder am 24. und 25. März statt. Anmeldung sind unter 0821/3102-2222 oder klimaschutz@LRA-a.bayern.de möglich. (AZ)

Lesen Sie mehr:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.