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  3. Landkreis Augsburg: Landratsamt Augsburg gibt keine FFP2-Masken aus: Sie sind trotzdem erlaubt

Landkreis Augsburg
21.01.2021

Landratsamt Augsburg gibt keine FFP2-Masken aus: Sie sind trotzdem erlaubt

So sehen die Masken aus, die in Neusäß ausgegeben wurden. Sie tragen kein CE-Siegel aber dürfen trotzdem in Bus und Bahn verwendet werden.
Foto: Marcus Merk

Das fehlende CE-Siegel auf den Masken, die für den Kreis Augsburg beschafft wurden, hat Verwirrung ausgelöst. Das Landratsamt hat eine gute Nachricht.

Die Dame, die sich am Stand in Neusäß eine Maske holt ist enttäuscht: "Ich mache mir einfach Sorgen, dass ich mir mit den Masken einen Strafzettel einfange", sagt sie. Grund dafür ist das fehlende CE-Zeichen auf den Masken, die die Gemeinden im Landkreis Augsburg an Bedürftige verteilen. Dieses weist auf eine FFP2-Zertifizierung hin. Scheinbar ging es nicht nur der Neusässerin so.

Masken des Landratsamtes Augsburg sind genauso sicher wie FFP2

Die Masken stammen vom Landratsamt, das sie wiederum vom bayerischen Gesundheitsministerium hat. Wie das Landratsamt mitteilt, hat man wegen des fehlenden Siegels bereits mehrere Nachfragen aus den Gemeinden erhalten. Laut der Behörde gibt es aber keinen Grund zur Sorge: " Es handelt sich bei den gelieferten Masken überwiegend um solche der Klasse KN95". Diese sei im Grunde das chinesische Äquivalent zur FFP2-Zertifikation der Europäischen Union. "Sie ähneln der FFP2-Maske stark in ihrer Wirksamkeit und dürfen gleichwertig zu ihr verwendet werden, wenn sie geprüft und nicht zurückgerufen wurden", schreibt das Landratsamt. Um Verwechslungen mit der EU-Zertifikation vorzubeugen, fehle nur das CE-Siegel.

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.01.2021

Die FFP22-Masken sind eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und müssen gekennzeichnet sein. Siehe den Auszug aus den Verordnungen. (Quelle psa-richtlinien.de)

1. Das CE Zeichen ist vorgeschrieben und wird durch die allgeimeinen Grundsätze der EG-Verordnung 765/2008 Artikel 30 geregelt. 2.Es zeigt lediglich an, dass die PSA vor Markteinführung gemäß der Auflagen getestet wurde und gibt keinen Hinweis auf die Herstellung im EWR.
3.Der Hersteller muss für die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Auflagen sorgen.
4.Die Anbringung des CE-Kennzeichens an der PSA erfolgt in Eigenverantwortung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
5. Alle Wirtschaftsakteure müssen künftig überprüfen, ob das CE-Zeichen und eine technische Dokumentation vorhanden ist.

Ein Einkäufer muss diese Vorschriften zwingen kennen.