Mann soll seine Frau mit Eisenstange geschlagen haben: Sohn schweigt
Plus Ein 53-Jähriger soll seine Frau mit einer Eisenstange geschlagen haben, weil sie ihm keinen Kaffee kochen wollte. Was die Ermittlungsrichterin aussagt.
Mit einer Überraschung begann am Montag der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen einen 53-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg, der im vergangen Jahr unter anderem seine Ehefrau mit einer Eisenstange geschlagen haben soll, weil sie ihm keinen Kaffee kochen wollte (wir berichteten). Gleich zu Beginn gab der Sohn jedoch im Zeugenstand bekannt, dass er nicht aussagen werde, da er bei der vergangenen Befragung "unaufrichtig" gewesen sei. Da sich nach dem Gesetz niemand selbst belasten muss, nahm die Verhandlung einen etwas anderen Verlauf als erwartet.
Zunächst aber präsentierte Richterin Sandra Mayer das Corpus Delicti, die ominöse Eisenstange, mit der der Angeklagte zugeschlagen haben soll. "Wie schwer ist denn die Stange?", fragte Verteidigerin Ruth Sarow. Richterin Mayer erlaubte ihr daraufhin, die Stange in die Hand zu nehmen, um das Gewicht des gut einen Meter langen und etwa fingerdicken Beweisstücks selbst abzuschätzen. Ob es sich nun um eine Gardinen- oder eine Kleiderstange gehandelt hat, war im weiteren Verlauf der Verhandlung kein Thema mehr. Das Beweisstück wurde schlicht als "Eisenstange" bezeichnet. Da aufgrund des Aussageverweigerungsrechts der Sohn als Zeuge ausfiel, nahm eine andere Person im Zeugenstand Platz. Und zwar eine Richterin.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.