Mann will Haus neben Kuhstall bauen - darf er aber nicht
In Anhausen hat sich ein Mann einen Bauplatz direkt neben einem Kuhstall ausgesucht. Das Landratsamt will den Bau aber nicht genehmigen.
Um Kuhställe machen Häuslebauer für gewöhnlich einen großen Bogen. Das scheint verständlich: Schließlich will niemand auf seiner Terrasse dem Gestank und dem Lärm ausgesetzt sein, der von den Rindern ausgeht. Dort, wo ein Landwirt einen solchen Betrieb in der Nähe der Wohnbebauung plant, gehen die Anwohner auch schnell auf die Barrikaden – als Beispiel gilt der Rinderhof, den ein Bauer im Diedorfer Ortsteil Lettenbach errichten will. In einem anderen Ortsteil der Marktgemeinde passiert nun das genaue Gegenteil: In Anhausen will ein Häuslebauer seine neue Heimat in direkter Nachbarschaft zu einem Kuhstall bauen – und darf es nicht.
Das Landratsamt genehmigte den Bau nicht
Der Bauer, dem der Stall gehört, hat zwar seine nachbarschaftliche Zustimmung zum Bauvorbescheid ebenso gegeben wie die Gemeinde Diedorf – das Landratsamt Augsburg stellt sich aber gegen den Bau. Die Begründung der Behörde: Das Haus ist zu nah am Kuhstall. Gerade mal zehn Meter sind es bis zur geschlossenen Seite des Stalls, 14 Meter trennen den offenen Bereich des Mastbetriebs von dem Wohnhaus. Und auf gewisse Weise müsse, so die Einschätzung des Amtes, der Bauherr demnach vor sich selbst geschützt werden. Dieser sah es anders und klagte gegen den Bescheid des Amtes.
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