
Wie laut dürfen die Lech-Stahlwerke in Meitingen sein?

Plus Beim Landratsamt Augsburg wird ein Antrag der Lech-Stahlwerke Meitingen bearbeitet, die mehr Stahl als bisher erlaubt produzieren wollen.

Die Lech-Stahlwerke wollen in Meitingen-Herbertshofen mehr Stahl produzieren als bisher erlaubt. Der Antrag des Unternehmens dazu durchläuft derzeit am Landratsamt Augsburg das Genehmigungsverfahren. Ein Überblick:
Was haben die Lech-Stahlwerke beim Landratsamt Augsburg beantragt?
Das Unternehmen darf aktuell im Jahr 1,1 Millionen Tonnen Stahl produzieren. Diese Kapazität soll um mehr als ein Viertel auf dann 1,4 Millionen Tonnen pro Jahr gesteigert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu sichern. Mit mehreren Maßnahmen solle die Produktionssteigerung erreicht werden, informiert das Landratsamt in der Einführung zur aktuell laufenden Online-Konsultation:
Ausschöpfen vorhandener Monatsbetriebskapazitäten;
Einbau neuer Trafoanlagen für die Steigerung der Schmelzleistung der beiden Elektrolichtbogenöfen;
Einrichtung einer zusätzlichen Schrottlagerfläche auf der Fläche des ehemaligen Schlackenbeets;
Erhöhung der Lagerkapazität für Einsatz- und Rückstandsmaterial;
Parallelbetrieb eines Schrottplatzkrans, der bisher nur redundant betrieben wird.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage läuft das Genehmigungsverfahren?
Das Stahlwerk ist im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine genehmigungspflichtige Anlage. Das Ziel des Gesetzes, dessen erste Fassung 1974 in Kraft trat, besteht unter anderem im Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens und des Wassers vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Verwaltungsvorschriften regeln die Details der Umsetzung dieses Gesetzes. In diesem Verfahren geht es überwiegend um die Vorschriften aus der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm).
Diese legt unter anderem fest, welche Lärmgrenzen beim Betrieb einer industriellen Anlage einzuhalten sind. Infolge der Kapazitätssteigerung ist es möglich, dass während der Produktion das Stahlwerk mehr Lärm verursacht als bisher. Ob das der Fall ist und welche Maßnahmen gegen eine solche schädliche Umwelteinwirkung getroffen werden müssen, wird im Genehmigungsverfahren geprüft und anschließend in einem offiziellen Bescheid festgelegt.
Welche Gebiete sind von der Lärmbelastung betroffen?
Hauptsächlich betroffen sind in Meitingen der Ortsteil Herbertshofen und Grundstücke am Fischerweg, Amselweg und Aussiedlerhof sowie die Zollsiedlung in Biberbach. Diese Wohngebiete liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des Werks. Für die zulässige Lärmbelastung sollen hier Zwischenwerte festgelegt werden, da aufgrund der geringen Entfernung zwischen Werk und Wohnbebauung nicht die Lärmgrenzen eingehalten werden können, die für ein reines Wohngebiet zulässig sind. Dem Gesetz nach liegt hier eine sogenannte Gemengelage vor, die eine solche Abweichung erlauben kann, wobei ein komplexes Regelwerk zur Anwendung kommt.
Die Lech-Stahlwerke lassen zur Beurteilung des Ist-Zustands regelmäßig Messungen an definierten Stellen in der Nachbarschaft vornehmen, die dann dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Beurteilung vorgelegt werden. Diese Dokumente, wie auch Gutachten zur erwarteten Entwicklung, sind Bestandteil des Antrags.
Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens?
Das Landratsamt Augsburg hat Ende Dezember 2019 den Antrag der Lech-Stahlwerke öffentlich bekannt gemacht. Bis Ende Januar 2020 erfolgte die öffentliche Auslegung. Einwendungen haben fristgerecht bis 2. März 2020 die Gemeinden Langweid und Biberbach, der BUND Bayern, die Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal und die AGL Meitingen sowie eine betroffene Familie eingereicht. Der öffentliche Anhörungstermin am 2. und 3. April 2020 konnte wegen der Corona-Einschränkungen nicht stattfinden, stattdessen erfolgt vom 4. bis 25. Januar 2021 eine öffentliche Online-Konsultation.

Nach Auswertung der dabei vorgebrachten Argumente trifft das Landratsamt eine Entscheidung, ob dem Antrag der Lech-Stahlwerke stattgegeben wird, und legt gegebenenfalls auch Bedingungen fest, die bei der Umsetzung erfüllt werden müssen. Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden.
Wo liegen Konfliktpunkte?
Die Umweltbelastung durch den Betrieb des Stahlwerks gibt seit vielen Jahren Anlass für Konflikte, wobei im aktuellen Verfahren der Lärm die größte Bedeutung hat. Bürgerinitiativen und Nachbargemeinden stellen unter anderem in Frage, dass die Bildung von Zwischenwerten für die erlaubte Lärmbelastung zulässig ist. Die Lech-Stahlwerke gehen davon aus, dass dies nach der TA Lärm der Fall sei. Die Bedeutung des zeitlichen Ablaufs bei der Entstehung und Weiterentwicklung der Produktionsstätte bewerten beide Seiten dabei unterschiedlich. Das Stahlwerk begann 1972 mit der Produktion, auch damals gab es in der Nachbarschaft schon Wohnbebauung. Das Kriterium der zeitlichen Priorität der Wohnnutzung verliere nach Auffassung der Lech-Stahlwerke aber an Bedeutung, wenn "das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe/Industrie über mehrere Jahrzehnte beanstandungsfrei funktioniert" habe, heißt es in der Erwiderung auf eine Einwendung der AGL Meitingen. Diese wiederum hält bereits den aktuellen Zustand für die Anwohner für nicht akzeptabel, wobei frühere Produktionssteigerungen den Konflikt verschärft hätten. Ob die im Antrag vorgenommene Anwendung von Zwischenwerten zulässig ist, muss das Landratsamt entscheiden.
Welche weiteren Verfahren laufen?
Zwei weitere Planungen der Lech-Stahlwerke sind aktuell in Bearbeitung. Im Süden des Werkgeländes soll ein Teil des Lohwalds gerodet werden, um dort unter anderem neue Flächen für die sortenreine Lagerung von Abfallstoffen der Stahlproduktion zu gewinnen. Diese könnten dann in einem Recycling-Kreislauf wieder eingesetzt werden, derzeit werden sie deponiert. Im Norden will das Unternehmen einen neuen Mitarbeiterparkplatz bauen. Diese beiden Verfahren sind formell von dem Antrag auf Kapazitätserhöhung unabhängig.
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