Mofafahrer mit 60 Sachen: Schneller, als die Polizei erlaubt
Weil er mit seinem Motorroller auf dem Radweg zwischen Fischach und Margertshausen verdächtig schnell fuhr, wurde ein 17-jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Es stellte sich heraus, dass der Roller eine Geschwindigkeit von ca. 50 bis 60 km/h erreichen konnte. Da der 17-Jährige jedoch nur einen Mofa-Führerschein hatte, wurde der Roller sichergestellt. Denn dafür braucht man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM bzw. A1. Den 17-jährigen erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (dav)
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