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  3. Gericht: Mord in Neusäß: Das Urteil lautet lebenslang

Gericht
07.02.2020

Mord in Neusäß: Das Urteil lautet lebenslang

Im Fall des getöteten Bauarbeiters in Neusäß verurteilt das Gericht einen 34 Jahre alten Elektriker. An der Schuld des Angeklagten bestehe „überhaupt kein Zweifel“

Lebenslänglich wegen Mordes – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 34-jährigen Elektriker, der im Februar 2019 seinen polnischen Arbeitskollegen in einem Wohncontainer in Täfertingen getötet hat. Für das Gericht gebe es keine Zweifel an der heimtückischen Tat des Angeklagten, so Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser.

Weißes Hemd, graues Jackett, schwarze Hose – so lässt sich der Angeklagte in den Gerichtssaal führen und fast hat es den Anschein, er wolle fein ausgehen. Aber dem 34-Jährigen stehen lange Jahre im Gefängnis in Deutschland – und nach seiner zu erwartenden Abschiebung – in Polen bevor. Das Urteil kam für den Angeklagten offensichtlich nicht unerwartet, er zeigte anfangs kaum eine Regung. Erst als die Richterin den Tathergang beschrieb, wie ihn die Kammer als erwiesen ansah, schüttelte der Mann immer wieder seinen Kopf.

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