
Morgens ab sieben
Der Titel ist furchterregend: "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter." Die Mustersatzung des Gemeindetags regelt, wer wann wo Schnee zu räumen, die Straße zu kehren hat.
Nicht nur auf dem Land wird am Samstagvormittag die Straße gekehrt und am Nachmittag das Auto gewaschen. Was aber, wenn das wegen des Drecks (auf der Straße) schon mittwochs passierte? Dann hätte nach der alten Satzung Samstag drauf schon wieder der Besen fliegen müssen. Nach der neuen, die den Neusässer Stadtrat passierte, ist dies nicht mehr notwendig.
Gute Nachricht: "Schneeräumer" können länger in der Falle liegen bleiben. Musste früher "spätestens bis 7 Uhr" geräumt sein, heißt es nun "ab 7 Uhr". Und sonn- und feiertags erst ab acht.
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